Allgemeine Mietbedingungen
Vorbemerkung: Der Begriff lasertagger bezeichnet im Folgenden die lasertagger von laserhelden. Der Begriff Spieler bezeichnet im Folgenden den Mieter und Personen, die die lasertagger benutzen bzw. damit spielen. Der Begriff Anleitung beschreibt die Dokumente die dem Mieter bei der Unterschrift des Mietvertrags in mindestens einmaliger Ausführung ausgehändigt werden und welche Regeln zum ordnungsgemäßen und sicheren Gebrauch der lasertagger beinhaltet.
- Nutzung der lasertagger
- Der Mieter erkennt durch die Übernahme der gemieteten lasertagger an, dass sich diese mitsamt Zubehör in einem fürs Spielen geeigneten, mangelfreien und sauberen Zustand befinden.
- Der Mieter muss volljährig (18 Jahre oder älter) sein.
- Die lasertagger dürfen nur unter Beachtung und Befolgung der Regeln der Anleitungen benutzt werden, welche dem Mieter in mindestens einmaliger Ausführung ausgehändigt werden.
- Die Lasertagger dürfen nicht an 3te vermietet werden
- Die Benutzung der lasertagger ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
- Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen.
- Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, die lasertagger und das mitgelieferte Zubehör pfleglich und unter Beachtung der Regeln der mitgelieferten Anleitungen zu behandeln und im Falle einer Nichtbenutzung sicher aufzubewahren.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Spieler vor der Benutzung der lasertagger über die Mietbedingungen, den Haftungsausschluss und ordnungsgemäßen Gebrauch gemäß in Kenntnis zu setzen. Dies muss jeder Spieler vor der Benutzung der lasertagger durch seine Unterschrift und damit einhergehendem Einverständnis bestätigen. Bei Verstößen hat der Mieter für alle Rechtsnachteile ohne Einschränkung zu haften. Dies gilt auch bei Verschulden Dritter.
- Die Benutzung der lasertagger ist nur für denjenigen gestattet, der die Mietbedingungen und die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und mittels der Unterschrift bestätigt hat.
- Im Falle der Benutzung der lasertagger durch Minderjährige (unter 18 Jahren) gilt besondere Sorgfalt bei der Instruktion zur Verwendung der lasertagger mittels der Anleitungen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für durch den Minderjährigen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter verpflichtet sich, die lasertagger in einem fürs Spielen geeigneten, mangelfreien und sauberen Zustand an den Mieter zu übergeben.
- HINWEISE zum NATURSCHUTZ: Bitte achtet generell bei der Auswahl des Spielorts dass dieser auch im Einklang mit dem Naturschutz steht. Wir empfehlen Euch an Orten zu spielen, die bereits als Freizeitbereiche etabliert sind (Spielplätze, Grillplätze, Parks etc.) und somit Konflikte mit Natur von vornherein vermieden werden können. Besonders im Winter bei geschlossenen Schneedecken sollte man das Spielen im Waldgebieten unterlassen.
- Reparatur und Pflege
- Eine Reinigung der lasertagger während des Spielbetriebs (z.B. bei Übergabe zwischen den Spielern) ist nur mit denen vom Vermieter genannten Pflegemitteln zulässig.
- Falls nach Rückgabe der lasertagger eine Reinigung durch den Vermieter nötig ist, wird eine Reinigungspauschlae von 5 € pro Tagger erhoben.
- Die Beurteilung ob die lasertagger nach Rückgabe in Hinblick auf Verschmutzung dem Auslieferungszustand entsprechen obliegt dem Vermieter.
- Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter nur dann die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht
- Stornierungsgebühre
- Nichtnutzung/Absage am Tag des Events: 50% Rückerstattung, 100% auf angefallene Serviceaufwände (z.B. Anlieferung/Abholung/Betreuung/etc.)
- Absage bis 1 Tag vor Event: 50% Rückerstattung des reinen Mietpreises, Serviceaufwände (z.B. Anlieferung/Abholung/Betreuung/etc.) werden nicht berechnet
- Absage bis 3 Tage vor Event: 30% Rückerstattung des reinen Mietpreises, Serviceaufwände (z.B. Anlieferung/Abholung/Betreuung/etc.) werden nicht berechnet
- Absage bis 7 Tage vor Event: 100% Rückerstattung
- Unfall / Diebstahl
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Person durch die Benutzung eines lasertagger in einen Unfall mit Sach- oder Personenschäden verwickelt wurde.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein lasertagger oder mitgeliefertes Zubehör durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
- Bei einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, oder Diebstahl ist die Polizei zu verständigen. Der Mieter hat dem Vermieter unter Angabe des Aktenzeichens mitzuteilen, bei welcher Polizeidienststelle der Unfallbericht einzusehen ist.
- Bei einem Unfall hat der Mieter grundsätzlich und unmittelbar für den Schaden aufzukommen.
- Bei einem Diebstahl oder Unfall ist der Vermieter berechtigt, oben gemachte Angaben zur Person des Mieters, an Dritte ( Polizei usw. ) weiterzugeben.
- Haftung des Mieters
- Die Benutzung der lasertagger geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jegliche Schadensersatzansprüche an den Vermieter sind ausgeschlossen.
- Jeder Benutzer der lasertagger trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder die durch seine Benutzung der lasertagger verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Die lasertagger sind in keiner Weise durch den Vermieter versichert. Der Mieter verpflichtet sich daher, bei Diebstahl oder Verlust den Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Dieser wird mit der Kaution verrechnet und darüber hinausgehende Kosten dem Mieter inRechnung gestellt.
- Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung für die lasertagger oder Zubehör, die zu Lasten des Mieters gehen und nach der Benutzung bekannt werden, werden mit der Kaution verrechnet und darüber hinausgehende Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung der lasertagger und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch Schadensnebenkosten zu ersetzen. Die Schadensnebenkosten können einen Sachverständigen, Kosten für Rechtsverfolgung soiwe Mietausfall und Wertminderung beinhalten. Mietausfallkosten sind die Beträge in Höhe einer Tagesmiete für jeden Tag an dem der beschädigte lasertagger dem Vermieter nicht zur Verfügung stand. Die Tagesmiete ist der Website http://www.laser-helden.de bzw. dem zuvor mitgeteilten Angebot zu entnehmen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
- Haftung des Vermieters
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch die Benutzung der lasertagger entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch den Vermieter oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden.
- Der Vermieter kommt für keinerlei Folgekosten oder Folgeschäden auf, die durch die Benutzung der lasertagger entstehen. Die Haftpflicht liegt für alle Schäden beim Mieter.
- Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass die Anweisungen der Anleitungen oder den Mitarbeitern des Vermieters nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Gegenüber Unternehmen ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.
- Für unvorhersehbare Schäden (z.B. durch Materialschwäche usw.) übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Rückgabe der Lasertagger
- Der Mieter hat die lasertagger und entsprechendes Zubehör am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort gemäß Mietvertrag zurückzugeben.
- Der Mieter hat die lasertagger in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.
- Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Schäden oder Mängel auf dem Mietvertrag kenntlich zu machen und bei Rückgabe der lasertagger dem Vermieter mitzuteilen.
- Bei einer verspäteten Rückgabe können eventuell anfallende Kosten (Schadensansprüche des nachfolgenden Mieters sowie der Mietausfall) dem Mieter gemäß Mietvertrag in Rechnung gestellt werden.
- Der Vermieter ist verpflichtet die Transaktion der Kautionsüberweisung bei seiner Hausbank auf das Konto des Mieters innerhalb von 5 Werktagen durchzuführen.
- Werden die lasertagger und entsprechendes Zubehör nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tageskostensatz zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
- Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des lasertagger, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
- Ein defekter lasertagger ist immer zum vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen.
- Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises
- Werden die lasertagger nicht innerhalb von 2 Tagen nach Vertragsende bzw. vereinbarten Zeitpunkt zum vereinbarten Rückgabeort zurückgebracht wird Anzeige erstattet.
- Abschließendes
- Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für diese Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.
- Alle gemachten Angaben in diesem Mietvertrag werden innerbetrieblich mit EDV verarbeitet.
- Der Sitz des Vermieters ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt at oder beides zurZeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.